Reifenwechsel: Warum März und Oktober die besten Erinnerungsmonate sind
Wie Werkstätten das Saisongeschäft beim Reifenwechsel entzerren und Kunden frühzeitig einplanen.
Die Faustregel „von O bis O“
Winterreifen von Oktober bis Ostern – diese Faustregel kennt fast jeder. Gesetzlich gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glätte, Schnee oder Eis müssen geeignete Reifen montiert sein.
Das Problem: Alle kommen gleichzeitig
Beim ersten Schnee steht das Telefon nicht still. Wer seine Kunden schon Anfang Oktober bzw. Anfang März erinnert, verteilt die Termine auf mehrere Wochen und vermeidet Überstunden.
Reifeneinlagerung als Bindung
Kunden, deren Reifen bei Ihnen lagern, kommen ohnehin wieder. Für alle anderen ist eine freundliche Erinnerung der Grund, nicht beim Reifendiscounter zu landen.
Erinnerungen automatisch verschicken
Plakettenwecker erinnert Ihre Kunden an HU, Inspektion und Reifenwechsel – im Namen Ihrer Werkstatt.
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