HU-Fristen im Überblick: Wann muss welches Fahrzeug zum TÜV?
Die wichtigsten Fristen der Hauptuntersuchung für Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger – und was bei Überziehung droht.
Pkw
Neue Pkw müssen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Der Monat der nächsten HU steht auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein.
Motorräder und Anhänger
Krafträder müssen alle 24 Monate zur HU. Für leichte Anhänger bis 750 kg gilt die erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Für schwerere Anhänger gelten kürzere Fristen.
Wohnmobile
Bei Wohnmobilen hängt die Frist vom zulässigen Gesamtgewicht und vom Alter ab: Bis 3,5 t gilt der Pkw-Rhythmus, darüber werden die Abstände mit zunehmendem Alter kürzer.
So liest man die Plakette
Die Zahl in der Mitte ist das Jahr, die Ziffer oben zeigt den Monat. Die Farbe wechselt jährlich und hilft der Polizei, abgelaufene Plaketten auf einen Blick zu erkennen.
Was bei Überziehung passiert
Wer die HU um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einem Verwarngeld rechnen, ab mehr als acht Monaten auch mit einem Punkt in Flensburg. Ab zwei Monaten Überziehung wird zudem eine erweiterte Prüfung fällig, die mehr kostet. Die genauen Beträge ändern sich gelegentlich – maßgeblich ist der aktuelle Bußgeldkatalog.
Hinweis
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Zusammenfassung ohne Gewähr. Verbindlich sind die Regelungen der StVZO und die Angaben Ihrer Prüforganisation.
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